Beteiligung der Bürger*innen

Der Einbezug der Expertinnen und Experten in eigener Sache, also der Bürger*innen selbst, ist bei der Entwicklung von individuell abgestimmten Konzepten auf Ebene von Landkreisen oder Kommunen unabdingbar. Die Arbeitsgruppe hat in diesem Bereich mit vielen verschiedenen Instrumenten gute Erfahrungen gemacht, welche, je nach Fragestellung, eingesetzt werden können. Beispiele sind:

  • Standardisierte Bürgerbefragungen: Systematische Erfassung von Informationen über die Wünsche und Bedarfe, Meinungen oder Problemstellungen in einem Landkreis, einer Kommune oder einer festgelegten Region. Hilfreich bei Projektplanungen oder um Aussagen über bestimmte Gruppen treffen zu können (z.B. über Altersgruppen). Standardisierte Befragungen können sowohl schriftlich als auch online durchgeführt werden (Link / QR-Code)

  • Bürgerwerkstätten: Einholen eines Meinungsbilds der Bürger*innen zu bestimmten Themen im Rahmen von Open Space Diskussionen oder im World Café Format. Eine solche Beteiligung kann in unterschiedlichen Prozessphasen zum Einsatz kommen, regt zum Austausch innerhalb der Kommune an und stärkt die Selbstverantwortung der Bürger*innen.

Die Einbindung von Bürger*innen hat nicht nur das Ziel, eine Identifikation mit neuen Projekten und Prozessen vor Ort zu schaffen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag, eine „Politik des Gehörtwerdens und der Partizipation“ zu stärken.