Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geltendes Recht in Deutschland, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als zentrale Zielsetzung definiert. In Bayern haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Landkreise auf den Weg gemacht, Teilhabeplanungen bzw. Aktionspläne für Menschen mit Behinderung zu erstellen, um die Versorgungssituation zu analysieren, Bedarfe zu identifizieren sowie Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zu formulieren.

Dabei werden unterschiedliche Themenbereiche wie Infrastruktur, Mobilität, Interessenvertretung, Inklusion in Kindertagesstätten und Schule sowie die grundlegende Akzeptanz und Toleranz bearbeitet.

Die AfA – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH begleitet Landkreise und kreisfreie Städte bei der Erstellung von Teilhabeplanungen bzw. Aktionsplänen für Menschen mit Behinderung. Dabei steht, wie auch bei den Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten, die Beteiligung der Akteure sowie Betroffenen an erster Stelle:

  • Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Erstellung von Teilhabeplanungen bzw. Aktionsplänen für Menschen mit Behinderung
  • Gemeinsam mit den Landkreisen und zuständigen Akteuren führen wir Beteiligungsverfahren wie Workshops, Expertenrunden oder Befragungen durch. Im Mittelpunkt steht dabei auch stets der Einbezug der Betroffenen selbst sowie deren Angehörigen.
  • Mit unserem Know-How können wir für Sie als kreisfreie Stadt, als Landkreis oder auch als kreisangehörige Kommune ein individuelles, auf die Gegebenheiten vor Ort angepassten Teilhabeplan bzw. Aktionsplan für Menschen mit Behinderung entwickeln